Leichte Sprache

Mit leichter Sprache ist Ihre Internetseite für alle verständlich. Auch für Menschen mit Lernschwierigkeiten, Behinderungen oder mit geringen Deutschkenntnissen. Leichte Sprache schließt niemanden aus und ermöglicht eine klare und einfache Darstellung Ihrer Inhalte.

Gemeinsam mit dem „Netzwerk Leichte Sprache“ hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Leitfaden für Texte in Leichter Sprache entwickelt. Nach diesem Leitfaden überarbeite ich aktuelle Texte und „übersetze“ sie in Texte, die für alle verständlich sind. Der Leitfaden wird unter anderem von Behörden zur Aktualisierung von Formularen und Broschüren verwendet.

Internetseiten von Behörden sind durch das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz zur Leichten Sprache verpflichtet. Die Barrierefreie Informationstechnikverordnung (BITV 2.0) erklärt zudem, dass Internetseiten leichte Sprache verwenden müssen, um barrierefrei zu sein.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Barrierefreiheit im Internet.